Impressum hinzugefügt

Ich weiß, eigentlich braucht man als Betreiber einer rein Privaten Webseite kein Impressum. Aber was heißt rein privat?

Auf e-recht24.de gibt es einen schönen Grundartikel zum Impressum und auch natürlich auch zum Impressum bei privaten Seiten, Zitat:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. […]

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Daher habe ich mich vorhin dran gesetzt ein Impressum zu schreiben. Zum Glück gibt es hier ja genügend Vorlagen, bzw. auf der eben genannten Seite selbst auch direkt einen Generator für das Impressum. Nun sollte also fröhlichen bloggen meinerseits absolut nichts mehr im Wege stehen und auch die Einbindung von Facebook, Google+ und Co ist definitiv kein Problem mehr.

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5 Gedanken zu „Impressum hinzugefügt

  1. Hallo…
    ich frage mich die ganze Zeit schon,wie es sich denn mit den “sensiblen”Daten eines Webmasters verhält. Die brauchen nicht geschützt werden? Viele “private” Seiten werden in der Versenkung verschwinden….mE. nach sollte der Gesetzgeber massiv nachbessern und genauer abgrenzen. Durch einen externen Link oder ein Banner eines Freundes verdient man mit einer Seite noch lange nichts. Ebenso verhält es sich mit den so genannten “Partnerprogrammen”.Man kann ja nicht einmal die Kosten für die Site herausholen.
    Für meinen Hund,meine Katze und mein Haus benötige ich keine Website… Ich finde diese Gesetzgebung erbärmlich ärmlich…
    Sorry,aber ich bin nur furchtbar sauer

  2. Nunja, das mit der “Hund, Katze, Haus” war auch nur aus dem Artikel von e-recht24.de, also als Beispiel. Ich denke schon, dass es oftmals schwer ist abzugrenzen, was rein privat ist und was nicht. Aber das ist ja auch egal. Einfach ein “Standard”-Impressum nehmen, irgendwo auf die Seite platzieren und gut ist. Das sind keine 5 Minuten Arbeit, dafür ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite 🙂

      1. Nur, weil jemand weiß, wo man wohnt und unter Umständen welche Telefonnummer man hat? Das ist wohl eher etwas “Schwarzseherei”, denn was ist dann mit http://www.das-oertliche.de? Hier stehen weit mehr Leute drin. Genauso Facebook, Google+ und Co. Was hier die meisten an Daten angeben, ist um ein tausendfaches schlimmer als ein Impressum, in welchem eigentlich nichts steht, was nicht eh jeder ohne größere Probleme herausfinden kann…

        1. Einem örtlichen Telefoneintrag kann man widersprechen und/oder sich eine “Geheimnummer” Facebook,Google und co…entscheidet jederman/frau selbst,wieviel und was er/sie von seiner Privatsphäre preisgibt.
          Das neue (zudem auch seeehr schwammig formuliert) GESETZ ist jedoch ist von dem Gesetzgeber “aufs Auge” gedrückt . Zu hochdeutsch: Der Site-Inhaber wird dazu verdonnert (auch wenn er keinen Gewinn seiner Site zieht) seine sensiblen Daten vor die Füße zu werfen. Manu,ich bitte dich,…nennst du das “Datenschutz”? Wenn Sites ausschließlich gewerblich genutzt werden,habe ich dafür Verständnis.

          Bei Hobbysites auf denen auch Sites von Freunden verlinkt sein können oder bei Aufklärungsseiten /Erfahrungseiten von Gewaltopfern die beispielsweise und verständlicherweise NICHT ihre Adressdaten preisgeben wollen ,sorry da fehlt mir dieses Verständnis FÜR die neue ImpressumsPFLICHT. apropos..Kennst du den Leitfaden hierzu von der Bundesregierung?

          Hier:http://www.bmj.de/cln_102/DE/Service/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/Fachinformationen/LeitfadenzurImpressumspflicht/_node.html

          Und ganz groß steht unter der Anleitung:

          “Der Leitfaden soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.”

          was also soll man da sagen?

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